Seit dem 11. Juni gibt es eine neue EU-Richtlinie im
Kreditwesen, die von nun an den Kreditnehmer mehr Schutz und bessere
Vergleichbarkeit gewähren soll.
EU-weiter Vergleich möglich
Die Aufnahme eines Kredites ist immer eine unbehagliche
Situation. Die Entlastung für den Kunden ist dadurch sehr willkommen, da oft
bei einer Kreditaufnahme Zinsen und Kosten nicht transparent genug dargelegt
werden. Mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz erhalten die Kunden mehr
Informationen vor und beim Abschluss eines Kreditvertrages. Mithilfe eines
zusammenfassenden Formulars, das EU-weit einheitlich gestaltet wurde, haben
Kunden die Möglichkeit, die Konditionen der verschiedenen Kreditgeber genau zu
vergleichen.
Zusätzlich müssen österreichische Kreditgeber in ihrer
Werbung für Kreditverträge, Informationen über Zinsen und Kosten anhand eines aufklärenden
Beispiels darlegen.
Rücktrittsrecht
Mit dem Verbraucherkreditgesetz einhergehend sind Änderungen
bezüglich des Rücktrittsrechts vorgenommen worden. Der Kunde erhält nun mehr
Rechte beim vorzeitigen Abschluss eines Kreditvertrages. Zum Beispiel kann der
Kreditnehmer ohne Angabe von Gründen in den ersten 14 Tagen nach Abschluss des
Vertrages zurücktreten. Ebenso hat er die Möglichkeit, bereits während der
Vertragslaufzeit einen Tilgungsplan vom Kreditgeber anzufordern. In diesem
müssen die Rückzahlungsraten, Zinsen und Kosten des Kredits enthalten sein.
Eine neue Pflicht des Kreditgebers hingegen ist, die Bonität
des Kreditnehmers vor Vertragsabschluss zu überprüfen.
Guter Start für den Konsumentenschutz
Zu beachten ist, dass diese Gesetzesänderungen nur für neue
Kreditgeschäfte in Kraft treten. Bereits bestehende Kreditverträge sind davon
nicht betroffen.
Fest steht, laut Justizministerin Claudia Bandion-Orthner,
dass das Verbraucherkreditgesetz weiter ausgearbeitet werden soll und dass
diese neuen Regelungen noch nicht die komplette Transparenz und Klarheit im
Kreditwesen schaffen. Bleibt abzuwarten, wie sich jetzt die neuen Richtlinien vorerst
beweisen können.
-- Quelle:
http://www.foonds.com/article/6704/das_neue_verbraucherkreditgesetz_bringt_umfangreiche_informationspflichten_fuer_kreditgeber
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