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Mehr Schutz durch neues Verbraucherkreditgesetz

veröffentlicht um 17.06.2010 10:22 von Money Info   [ 17.06.2010 11:12 wurde aktualisiert. ]
Seit dem 11. Juni gibt es eine neue EU-Richtlinie im Kreditwesen, die von nun an den Kreditnehmer mehr Schutz und bessere Vergleichbarkeit gewähren soll.

EU-weiter Vergleich möglich

Die Aufnahme eines Kredites ist immer eine unbehagliche Situation. Die Entlastung für den Kunden ist dadurch sehr willkommen, da oft bei einer Kreditaufnahme Zinsen und Kosten nicht transparent genug dargelegt werden. Mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz erhalten die Kunden mehr Informationen vor und beim Abschluss eines Kreditvertrages. Mithilfe eines zusammenfassenden Formulars, das EU-weit einheitlich gestaltet wurde, haben Kunden die Möglichkeit, die Konditionen der verschiedenen Kreditgeber genau zu vergleichen.

Zusätzlich müssen österreichische Kreditgeber in ihrer Werbung für Kreditverträge, Informationen über Zinsen und Kosten anhand eines aufklärenden Beispiels darlegen.

Rücktrittsrecht

Mit dem Verbraucherkreditgesetz einhergehend sind Änderungen bezüglich des Rücktrittsrechts vorgenommen worden. Der Kunde erhält nun mehr Rechte beim vorzeitigen Abschluss eines Kreditvertrages. Zum Beispiel kann der Kreditnehmer ohne Angabe von Gründen in den ersten 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages zurücktreten. Ebenso hat er die Möglichkeit, bereits während der Vertragslaufzeit einen Tilgungsplan vom Kreditgeber anzufordern. In diesem müssen die Rückzahlungsraten, Zinsen und Kosten des Kredits enthalten sein.

Eine neue Pflicht des Kreditgebers hingegen ist, die Bonität des Kreditnehmers vor Vertragsabschluss zu überprüfen.

Guter Start für den Konsumentenschutz

Zu beachten ist, dass diese Gesetzesänderungen nur für neue Kreditgeschäfte in Kraft treten. Bereits bestehende Kreditverträge sind davon nicht betroffen.

Fest steht, laut Justizministerin Claudia Bandion-Orthner, dass das Verbraucherkreditgesetz weiter ausgearbeitet werden soll und dass diese neuen Regelungen noch nicht die komplette Transparenz und Klarheit im Kreditwesen schaffen. Bleibt abzuwarten, wie sich jetzt die neuen Richtlinien vorerst beweisen können.

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Quelle:

http://www.foonds.com/article/6704/das_neue_verbraucherkreditgesetz_bringt_umfangreiche_informationspflichten_fuer_kreditgeber


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